Bruttobetrieb

Bruttobetrieb
reiner Regiebetrieb; wirtschaftlich, technisch und sozial abgrenzbare Verwaltungseinheit, deren gesamte Einnahmen und Ausgaben im Trägerhaushalt erscheinen. Ein eigenes Vermögen sowie eine eigene Kasse bestehen nicht, so dass strittig ist, inwieweit der  Regiebetrieb als B. zu den  öffentlichen Unternehmen zu rechnen ist. Als Rechnungslegungssystem kommt bisher die  Kameralistik zur Anwendung. Die enge finanzielle Verflechtung von Regiebetrieb und Trägerhaushalt erschwert eine wirtschaftliche Betriebsführung. Demgegenüber wirft die Instrumentalisierung des Regiebetriebes zur Erfüllung öffentlicher Ziele aufgrund der organisatorischen und personellen Anbindung an den Träger keine Schwierigkeiten auf. Gesonderte Rechtsvorschriften zur Führung von Bruttobetrieben bestehen nicht.
- Gegensatz:  Eigenbetrieb.

Lexikon der Economics. 2013.

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